Gesetze › KBFG § 1 KBFG Errichtung des Sondervermögens Es wird ein Sondervermögen des Bundes "Kinderbetreuungsausbau" errichtet. Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zweck des Sondervermögens