Gesetze › KBV § 4 KBV Rückforderung von Wohnungsbauprämien Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt. Kleinbetragsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Änderung oder Berichtigung der gesonderten Feststellung von Einkünften § 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht