§ 1 KEPFachAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle