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§ 10 KEPFachAusbV

Fortsetzung der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen kann in dem Ausbildungsberuf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/ Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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