§ 6 KEPFachAusbV
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle