Gesetze › KerIndAusbV › Teil 1 Gemeinsame Vorschriften § 2 KerIndAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung