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§ 24 KerIndAusbV

Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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