Gesetze › Kfz-EEV § 5 Kfz-EEV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Schlussformel