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Art. 1 KfzVersNATOStatAnO

    1. I.

      TarifartenDie Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:

          1. Tarifart 1 =

            Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

          2. Tarifart 2 =

            Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

          3. Tarifart 3 =

            Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

          4. Tarifart 4 =

            Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

      In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.

    2. II.

      WagnisstärkeSoweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen.

    3. III.

      Besondere GefahrenmerkmaleIn der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:Tarifart 1 und 2

      1. a)

        Dienstgrad (Geschlecht)

        1. 0 =

          für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

        2. 1 =

          Offiziere männlich

        3. 2 =

          Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes

        4. 3 =

          Zivilisten männlich

        5. 4 =

          Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes

        6. 5 =

          E 8 bis E 9

        7. 6 =

          E 5 bis E 7

        8. 7 =

          E 4

        9. 8 =

          E 1 bis E 3

        Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

      2. b)

        Familienstand

        1. 0 =

          keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)

        2. 1 =

          ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

        3. 2 =

          verheiratet.

      3. c)

        Alter des Versicherungsnehmers

        1. 1 =

          unter 21 Jahre,

        2. 2 =

          21 bis unter 25 Jahre

        3. 3 =

          25 Jahre und älter

        Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

      4. d)

        Baujahrklasse des Fahrzeugs

        1. 1 =

          unter 5 Jahre alt

        2. 2 =

          5 Jahre bis unter 10 Jahre alt

        3. 3 =

          10 Jahre und mehr Jahre alt.

      Tarifart 3

      1. a)

        Dienstgrad (Geschlecht)

        1. 0 =

          für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

        2. 1 =

          Offiziere und Zivilisten männlich

        3. 2 =

          Sergeanten

        4. 3 =

          Korporäle

        5. 4 =

          LAC's

        Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.

      2. b)

        Familienstand

        1. 1 =

          ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

        2. 2 =

          verheiratet.

      3. c)

        Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.

      4. d)

        Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.

      Tarifart 4

      1. Alter des Versicherungsnehmers

        1. 2 =

          unter 25 Jahre

        2. 3 =

          25 Jahre und älter.

    4. IV.

      SchadenklassenDas Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.

    5. V.

      SummenergebnisseAus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:

      1. 1a)

        für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

      2. 1b)

        für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

      3. 1c)

        für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

      4. 1d)

        für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

      5. 2.

        für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe

      6. 3a)

        für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

      7. 3b)

        für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

      8. 3c)

        für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

      9. 3d)

        für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

      10. 3e)

        für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

      11. 4.

        für die einzelne Wagnis-Kennziffer

      12. 5.

        für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.

    6. VI.

      Wagnis-KennziffernSofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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