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Art. 5 EGKGUG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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