Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
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Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
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Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle