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§ 4 KhWbAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
Kerzenherstellung oder
- b)
Wachsbildnerei sowie
- a)
- 3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Auswählen und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten,
- 2.
Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren,
- 3.
Auswählen und Verarbeiten von Dochten,
- 4.
Beurteilen des Abbrandes von Kerzen,
- 5.
Auswählen und Verarbeiten von Brennmassen,
- 6.
Entwickeln von Konzepten sowie Gestalten und Präsentieren von Entwürfen,
- 7.
Herstellen von Abgussformen,
- 8.
Fertigen von Kerzen,
- 9.
Be- und Verarbeiten von Farbmitteln und Lacken,
- 10.
Herstellen von Dekoren, Plastiken und Reliefs,
- 11.
Gestalten, Veredeln und Verzieren von Kerzen und Reliefs sowie
- 12.
Lagern und Kommissionieren von Produkten.
In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Einrichten, Bedienen und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
Kundenorientierung und Beratung sowie
- 10.
Mitwirken an der Kontrolle von Kosten und Leistungen.