§ 4 KInvFErrG
Finanzierung des Sondervermögens
Der Bund stellt dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle