Gesetze › KKVerbdG Art. 5 KKVerbdG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Gesetz über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 4 Geltung im Land Berlin