Gesetze › KlempnerAusbV § 2 KlempnerAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Klempner-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild