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KMAG

Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 · Quelle

Kapitel 1 Allgemeine Maßnahmen
Abschnitt 1 Ziel, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
Abschnitt 3 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
Kapitel 2 Durchsetzung der Zulassungsvorbehalte
Abschnitt 1 Einschreiten bei Tätigkeit ohne Zulassung
Abschnitt 2 Erteilung und Entzug der Zulassung
Kapitel 3 Maßnahmen im Hinblick auf das öffentliche Angebot und die Zulassung zum Handel
Kapitel 4 Beaufsichtigung von Instituten
Abschnitt 1 Allgemeine Maßnahmen
Abschnitt 2 Sonderbestimmungen für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und E-Geld-Token
Abschnitt 3 Sonderbestimmungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
Abschnitt 4 Handel auf Handelsplattformen für Kryptowerte und Verhinderung von Marktmissbrauch auf Handelsplattformen für Kryptowerte
Kapitel 5 Rechnungslegung, Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Bestellung des Abschlussprüfers und Abschlussprüfung
Kapitel 6 Maßnahmen in besonderen Fällen
Kapitel 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 8 Übergangs- und Schlussvorschriften
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