Gesetze › KohleUGrV § 7 KohleUGrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Anwendung im Land Berlin Schlußformel