Gesetze › KonjAusglRFrV 2 § 3 KonjAusglRFrV 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2