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§ 21 KONSENS-G

Multiprojektmanagement

(1)

Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:

  1. 1.

    die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,

  2. 2.

    die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und

  3. 3.

    die Überwachung der Meilensteine der Entwicklungsprogramme/-projekte.

(2)

Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.

KONSENS-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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