Gesetze › KonsG › 5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung § 25e KonsG Auslagen Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist. Konsulargesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 25d Zuschläge § 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe