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Anlage KosmAusbV

(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 419 - 423)

Abschnitt 1: Pflichtqualifikationen gemäß § 4 Abs. 1
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
123
1234
1.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
1.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifene)berufsbezogene Hygienebestimmungen und -vorschriften beachtenf)kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen beachten und anwendeng)ergonomische Gesichtspunkte bei Planung und Durchführung der Arbeit einhalten
1.4Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
1.5Bedienen von Apparaten und Instrumenten (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)a)Apparate und Instrumente unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Bedienungsanleitung auswählen, bedienen und einsetzen2
b)Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations- und Pflegemittel insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und der Belange des Umweltschutzes auswählen und einsetzenc)Apparate und Instrumente desinfizieren, reinigen, sterilisieren und pflegend)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen organisieren und sauber halten8
1.6Verkauf und Warenwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)a)betriebliches Dienstleistungsangebot beschreibenb)Waren und Dienstleistungen in ihrer Wirkungsweise unterscheiden, präsentieren und verkaufenc)betriebliche Arbeits- und Organisationssysteme, insbesondere Bedienungszettel, Kasse, Kundenkartei und Terminplan handhaben6
d)Preise kalkulieren und auszeichnene)Waren und Material bestellen, lagern und Bestände pflegenf)Inventur durchführen6
1.7Kundengespräche und Kundenbetreuung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)a)Kunden empfangen und Kundenwünsche ermittelnb)Regeln des Datenschutzes beachten4
c)Kunden unter Berücksichtigung des Warenangebotes, der betrieblichen Serviceleistungen sowie Maßnahmen der Gesundheitsprophylaxe beratend)kundenorientierte Gespräche unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsprofils und kundenpsychologischer Grundsätze bei Behandlung, Beratung und Verkauf planen, führen und nachbereitene)Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten10
1.8Beurteilen und Reinigen der Haut (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)a)Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen4
b)Hautreinigungs- und -pflegemittel auswählen und nach Behandlungsplan dosierenc)Hautzonen mit verschiedenen Methoden reinigen6
d)individuellen Behandlungsplan insbesondere unter Berücksichtigung der Hautverträglichkeit erstellen7
e)Hautveränderungen erkennen sowie kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen bestimmen und entfernen8
1.9Pflegende Kosmetik (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)a)Pflegemittel für unterschiedliche Körperzonen, insbesondere für Gesicht, Hände, Nacken und Füße auswählen und nach Behandlungsplan anwenden5
b)Methoden der Haarentfernung unterscheidenc)nicht permanente Haarentfernungsmethoden auswählen und anwenden4
d)Aromen und Düfte zur Unterstützung kosmetischer Angebote und Maßnahmen einsetzen4
Pflege und Behandlung des Gesichtes und des Körperse)Verfahren und Techniken zur Gesichts- und Körperpflege auswählen und anwenden4
f)Packungen, Dampfbäder, Masken und Kompressen unter Beachtung möglicher Unverträglichkeitsreaktionen anfertigen, auftragen; Nachbehandlungen durchführeng)Methoden der Heliotherapie in ihrer Anwendungs- und Wirkungsweise unterscheidenh)betriebsübliche Verfahren der Heliotherapie anwenden6
Handpflegei)Zustand der Fingernägel beurteilenk)Verfahren und Techniken zur Hand- und Nagelpflege auswählen und anwendenl)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten6
m)Haut- und Nagelveränderungen behandelnn)Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben3
Fußpflegeo)Zustand der Zehennägel beurteilenp)Verfahren und Techniken zur Fuß- und Nagelpflege auswählen und anwendenq)Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen und gestalten6
r)vorbeugende Maßnahmen, insbesondere gegen Mykose planen und durchführens)Haut- und Nagelveränderungen behandelnt)Nagelfehlwuchs durch Schneiden, Schleifen, Tamponieren beheben4
1.10Dekorative Kosmetik (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)a)Farb- und Typberatung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Kundentypologie und aktueller Trends durchführen2
b)Verfahren, Techniken und Arbeitsmaterialien zur dekorativen Gestaltung der Haut und der Nägel auswählen und anwendenc)Wimpern und Augenbrauen unter Anwendung verschiedener Techniken, insbesondere durch Formen und Färben gestalten8
d)künstliche Wimpern auswählen und anbringene)Präparate zur Camouflage auswählen und anwenden4
1.11Kosmetische Massagen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)a)Befunderhebung durchführen und Massageplan aufstellenb)Mittel und Wirkstoffe zur kosmetischen Massage unterscheiden und anwendenc)Massagearten unterscheidend)manuelle Massagen zur Reinigung, Durchblutungsförderung, Muskellockerung und zur Entspannung unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen durchführene)Techniken der manuellen Lymphdrainage unterscheidenf)apparativ unterstützte Massagen, insbesondere unter Einsatz von Reizstrom und mechanischen Hilfsmitteln durchführen16
1.12Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)a)Auswirkungen des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens auf den Hautzustand unterscheiden6
b)Empfehlungen zu gesunden Ernährungs- und Lebensweisen unterbreitenc)Bewegungs-, Haltungs- und Entspannungsübungen vorschlagen5
Abschnitt 2: Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2
2.1Permanente Haarentfernung (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)a)Apparate und Instrumente zur permanenten Haarentfernung in ihrer Funktionsweise unterscheidenb)Wirkungen und Risiken der permanenten Haarentfernung unterscheiden und bewertenc)permanente Haarentfernung durchführend)Ergebnis der permanenten Haarentfernung kontrollieren; Nachbehandlung durchführen12
2.2Hydrotherapie (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)a)Apparate und Instrumente zur Hydrotherapie in ihrer Funktionsweise unterscheidenb)Methoden und Wirkung hydrotherapeutischer Maßnahmen unterscheiden und mögliche Unverträglichkeiten erkennenc)Hydrotherapeutische Reizanwendungen in unterschiedlichen Temperaturbereichen anwenden6
2.3Visagismus (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)a)Einsatzmöglichkeiten und Methoden der Gesichtsgestaltung unterscheidenb)Techniken, Hilfsmittel und Präparate typ- und situationsgerecht auswählenc)Maßnahmen der Gesichtsgestaltung durchführen6
2.4Permanentes Make-up (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)a)Einsatzmöglichkeiten und Techniken des permanenten Make-ups unterscheidenb)Hilfsmittel und Präparate typgerecht auswählen und einsetzenc)über die Wirkung der Maßnahme aufklären und beratend)Ergebnis des permanenten Make-ups kontrollieren und bewerten; Nachbehandlung durchführen12
2.5Nagelmodellage (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)a)Einsatzbereiche und Gestaltungsmöglichkeiten der Nagelmodellage unterscheidenb)Präparate, Materialien und Techniken zur Nagelmodellage auswählenc)künstliche Nägel anbringen, formen und gestalten6
2.6Spezielle Fußpflege (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)a)krankhafte Veränderungen ermitteln und bei der Durchführung fußpflegerischer Maßnahmen berücksichtigenb)Maßnahmen zur Vorbeugung von Zehenfehlstellungen beherrschen und anwendenc)Nagelfehlstellungen unter Einsatz mechanischer Hilfsmittel beheben12
2.7Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)a)Indikationen und Kontraindikationen feststellen und im Kundengespräch erläuternb)Massagebereiche festlegen und Massageplan aufstellenc)Techniken der manuellen Lymphdrainage anwenden12

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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