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§ 6 KraftStDV

Prüfung durch das Hauptzollamt

Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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