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§ 5 KraftwPrV

Kraftwerksbetrieb

(1)

Im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches zu prüfen. Dabei sind der zu prüfenden Person eine oder mehrere betriebliche Situationen, insbesondere Anfahren, Geradeausbetrieb, Last- und Brennstoffwechsel, Abfahren, Stillstand, Störungen und Vorbereitung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, vorzugeben. Das situationsbezogene Fachgespräch soll sich auf das Kraftwerk, in dem die zu prüfende Person ihre berufspraktischen Zeiten gemäß § 3 Abs. 3 abgeleistet hat sowie auf die Dokumentation gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 beziehen. In das situationsbezogene Fachgespräch können zusätzlich die reale Anlage, Modelle oder Kraftwerkssimulatoren einbezogen werden. Das situationsbezogene Fachgespräch soll die folgenden Kraftwerksbereiche berücksichtigen:

  1. 1.

    Dampferzeuger,

  2. 2.

    Turbosatz,

  3. 3.

    Hilfs- und Nebenanlagen, einschließlich Wasseraufbereitung,

  4. 4.

    Elektrische Anlagen und Leittechnik.

(2)

Im Rahmen des Absatzes 1 soll geprüft werden, ob die zu prüfende Person

  1. 1.

    die Bedienung und Überwachung der Anlagen vor Ort und in der Leitwarte beschreiben kann;

  2. 2.

    das Fahren eines Kraftwerks auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften bei unterschiedlichen Betriebsweisen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschreiben kann;

  3. 3.

    Messungen und Meldungen auswerten, den Betriebszustand der Anlage beurteilen, auf Störungen sowie deren Ursachen schließen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen kann;

  4. 4.

    Arbeitsabläufe beim Freischalten von Anlagenteilen planen sowie die notwendigen Abstimmungen mit Mitarbeitern, Vorgesetzten und anderen Organisationseinheiten beschreiben kann;

  5. 5.

    Maßnahmen bei Unfällen und Bränden beschreiben kann.

(3)

Das Fachgespräch soll mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten dauern.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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