§ 3 KrArchG
Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle