Gesetze › KredAufnG § 2 KredAufnG Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1