§ 4 KrFArbZG
Ruhezeiten
Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer sowie nach dem AETR.
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle