Gesetze › KrW/AbfMeistPrV § 12 KrW/AbfMeistPrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Übergangsvorschrift Anlage 1 (zu den §§ 7 und 8) Bewertungsmaßstab und -schlüssel