Gesetze › KSchG › Erster Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz § 8 KSchG Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam. Kündigungsschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Wirksamwerden der Kündigung § 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers