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§ 4 KStoffTechAusbV
Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Formteile,
- b)
Halbzeuge,
- c)
Mehrschichtkautschukteile,
- d)
Compound- und Masterbatchherstellung,
- e)
Bauteile,
- f)
Faserverbundtechnologie oder
- g)
Kunststofffenster sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen,
- 2.
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
- 3.
Messen, Steuern, Regeln,
- 4.
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen,
- 5.
Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 6.
Fertigungsplanung und -steuerung sowie
- 7.
Vertiefungsphase.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen,
- 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen,
- 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und
- 5.
Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,
- 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,
- 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und
- 5.
Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
- 4.
Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und
- 5.
Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,
- 2.
Aufbereiten polymerer Werkstoffe,
- 3.
Anwenden von Prüfverfahren und
- 4.
Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:
- 1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,
- 2.
Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
- 3.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
- 1.
Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,
- 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,
- 4.
Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 5.
Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
- 6.
Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie
- 7.
Anwenden von Prüfverfahren.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
- 1.
Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,
- 2.
Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
- 3.
Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie
- 4.
Anwenden von Prüfverfahren.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 7.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.