Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen“,
2.
„Fertigungstechnik“,
3.
„Produktionsplanung und -analyse“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle