AdvoCite

Art. 5 KunstSchAbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved