AdvoCite

§ 3 KVHilfsmV

Instandsetzungen

Von der Versorgung sind ausgeschlossen: Instandsetzungen von Brillengestellen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einschließlich Aufarbeitung einer vorhandenen Fassung.

Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved