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§ 3 LAnpG

Zielstellung des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und der Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe, um die in ihnen tätigen Menschen an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung zu beteiligen.

Landwirtschaftsanpassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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