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§ 43a LAnpG

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die zur strukturellen Anpassung erforderlichen Kündigungen werden nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen. Die Mitgliedschaft wird durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht beendet.

Landwirtschaftsanpassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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