Gesetze › LAP-hDEUKV § 19 LAP-hDEUKV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 18 Aufstieg für besondere Verwendungen