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§ 5 LAP-hDEUKV

Ausschreibung, Bewerbung

(1)

Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.

(2)

Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

  1. 1.

    ein Lebenslauf,

  2. 2.

    ein Lichtbild aus neuester Zeit,

  3. 3.

    Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,

  4. 4.

    eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und

  5. 5.

    gegebenenfalls Kopien

    1. a)

      des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und

    2. b)

      des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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