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§ 41 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
| Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
| I | 20 | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg | -Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken-Aufgeben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unterbehörde-Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung-Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächsführung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informationstechnik-Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verantwortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personalvertretungsrecht-Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder-Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze-Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer; Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege; Gewässerökologie-Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, Pegelvorschrift; Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichtendienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes-Liegenschaftswesen-Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstraßen-Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen: Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewässer; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bauart, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen; technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung-Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen-Vermessungswesen einschließlich Peilwesen-Schifffahrtszeichenwesen-Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt; Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen; Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; Schiffssicherheit; Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei-Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen: Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr |
| II | 26 oder 20, soweit von Abschnitt III 3 Gebrauch gemacht wird | Öffentlichrechtlicher Bauträger | -Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfung von Entwürfen; Vorbereitung von Baumaßnahmen; Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung; Baupreisrecht-Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen; Verantwortung bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfallverhütung-Planungstechniken; Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen und Vorträgen;-volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaftlichkeitsgrundlagen; Nutzen-Kosten-Untersuchungen-Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau, Ersatz) von Wasserstraßen-Gewerbeordnung; Bundes-Immissionsschutzgesetz-Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung |
| III 1 | 6 | Unterbehörde der Wasserwirtschaftsverwaltung | -Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder-Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde-Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung: wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste-Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabgabengesetz, Abfallbeseitigungsrecht-Gewässerschutz; Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten; örtliche Überprüfung von Abwasser-beseitigungs-, Abfall- und Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen-Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässerunterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau |
| III 2 | 6 | Kommunale Verwaltung | -Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung-Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung; Hafenpolizeirecht; Haushaltsrecht der Kommunen-Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe; Verkehrsplanung; Hafenbetriebe |
| III 3 wahlweise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union) | -Aufgaben, Status und Organisation der Institution-Kompetenzen, Arbeitsweise |
| IV | 11 1 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; Wirtschaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | -Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit; Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stellenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung-Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes und der Länder; technische Programmplanung, Finanzplanung; Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter-Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften-Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes; internationale und supranationale Institutionen-Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Staatshaftung-Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht; Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht-Arbeitsschutzrecht-Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehörende Verfahrensrecht-Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze; Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicherstellungsgesetz-Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze; Naturschutz- und Landschaftspflege-Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen-Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereinigungsrecht; Liegenschaftswesen-Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze-Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft-Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehungen zwischen den Verkehrszweigen-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb-Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen, Stromkommissionen-Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundesanstalt für Gewässerkunde-Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens-Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung-Schifffahrtszeichenwesen-Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt |
| 6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
| 16 | Lehrgänge *) | ||
| ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
| 104 | 24 Monate |
In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden. -----
- *)
Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.