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§ 49 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
| Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
| I 1 | 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof | -Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen-Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich-Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens |
| I 2 | 14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird | Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen | -Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb-Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens-Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens-Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung-Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung |
| I 3 | 5 | Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle | -Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise-Umweltschutz, Gewerbeaufsicht-Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz |
| II 1 | 12 | Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie | -Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes-Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze-Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse-Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung |
| II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle | -Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen-Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde |
| III 1 | 14 1 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | -Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde-Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht-Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes-Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung-Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung-Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur-Prüfungsvorbereitung |
| III 2 wahlweise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union) | -Aufgaben, Status und Organisation der Institution-Kompetenzen, Arbeitsweise |
| 6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
| 14 | Lehrgänge | ||
| ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
| 104 | 24 Monate | ||
| Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung | |||
| Ausbildungsabschnitt | Ausbildungsdauer (Wochen) | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte |
| I | 42 | Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung | -Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen-Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung |
| II | 8 | Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG | -Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen-Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge |
| 4 | Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | -Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen-Energielieferverträge | |
| III | 3 | Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht | -Erstellung von Genehmigungsbescheiden-Arbeitsschutz, Immissionsschutz |
| 3 | Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein) | -Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen-einschlägige gesetzliche Bestimmungen | |
| 7 | Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde | -Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst-Verfassungsrecht-Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen | |
| 2 | Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen | -Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen | |
| 6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | -Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht-Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht-Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung | |
| 6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
| 11 | Lehrgänge | ||
| ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
| 104 | 24 Monate | ||