Gesetze › LASaarDV 2 › Vierter Titel Sonstige und Schlußvorschriften § 13 LASaarDV 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Anwendung im Land Berlin