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§ 1 LEinfG
Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
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Mecklenburg-Vorpommerndurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,
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ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Brandenburgdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,
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ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser,
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zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;
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Sachsen-Anhaltdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg,
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ohne den Kreis Artern,
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zuzüglich des Kreises Jessen;
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Sachsendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig,
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ohne die Kreise Altenburg und Schmölln;
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zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;
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Thüringendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,
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zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.
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