Gesetze › LeuchtrAusbV § 1 LeuchtrAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt. Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer