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§ 3 LeukoseV

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

Rinder-Leukose-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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