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LFVV
Lebensmittel-und-Futtermittel-Verbringungs-Verordnung
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Verbot der Verbringung von mit bestimmten Rückständen belasteten, lebensmittelliefernden Tieren
- § 3Verbote der Verbringung auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 4Amtliche Kontrollen auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
- § 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten