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Die Reichsregierung hat zur Durchführung des zweiten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 29. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1935 II S. 301) und zur Erweiterung des Geltungsbereichs seiner Bestimmungen das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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