AdvoCite
LMBVV
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Anzeige des Inverkehrbringens
Abschnitt 3 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 4Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 5Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Abschnitt 4 Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
- § 6Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 9Straftaten
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen