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LMIDV
Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen
- § 3Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen
- § 4Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben
- § 4aErweiterte Nährwertkennzeichnung
- § 4bHerkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
- § 5Verkehrs- und Abgabeverbote
- § 6Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 7Übergangsvorschrift
- Anlage(zu § 4a Absatz 1) Abbildung des Nutri-Score-Kennzeichens