Gesetze › LMTAusbV § 1 LMTAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Lebensmitteltechnik wird staatlich anerkannt. Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer