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§ 14 LNGG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

LNG-Beschleunigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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