Gesetze › LogAPrO § 8 LogAPrO Niederschrift Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Praktischer Teil der Prüfung § 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung