§ 3 LogSystFachwBAProFV
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
- 2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
- 3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
- 4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Logistiksystemfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle